Sie sparen und der Staat hilft mit:

Riester-Vorsorge / Altersvermögensgesetz

Die gesetzliche Rente stößt an ihre Grenzen. Der Staat hat die Leistungen der gesetzlichen Rente gekürzt und unterstützt stattdessen Ihre private Altersvorsorge mit Zuschüssen oder Steuerbefreiung und hat dies in 2001 gesetzlich verankert.
Aus dieser Rentenreform heraus ist die Riester-Rente entstanden und der Einstieg in die kapitalgedeckte staatliche Altersvorsorge erfolgt.

Erwerbstätige können die an dieser Stelle neu entstandenen Versorgungslücken der gesetzlichen Altersrenten sehr gut schließen. Deutlich ist aber auch, das allein mit dieser kapitalgedeckten Riester-Rente die gesetztliche Rente nicht ausreichen kann, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Die Aufbau-Rente ist daher nur ein Baustein Ihrer individuellen Altersversorgung. Die zusätzliche private Vorsorge ergänzt Ihre optimale Absicherung.

Ob ein BAV-Durchführungsweg und/oder die Riester-Förderung genutzt werden soll entscheidet der Beitragsaufwand für die Altersrente.

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