Zeitwertkonto - vom Modell bis zur Umsetzung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Neben den Vorgaben des Tarifrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts sind bei der Ausgestaltung des Zeit-Wertpapiers insbesondere Vorschriften des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts zu beachten. Die wichtigsten Regelungen sind:

· Basis ist das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6.4.1998, dem sog. Flexi-Gesetz. Dieses Gesetz verschiebt die Verbeitragung von für die Verkürzung der Lebensarbeitszeit "angesparten" Arbeitsentgelten auf die Freistellungszeiträume.

· Eine attraktive Neuregelung betrifft die Anerkennung des sogenannten "Huckepackverfahrens", das ist die Übertragung bereits erworbener Ansprüche auf einen neuen Arbeitgeber.

· Die Zulässigkeit, den Ansparvorgang ohne Einbehalt von Lohnsteuer vorzunehmen, wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Erlass vom 4.2.00 klargestellt. Lohnsteuer ist somit nicht zum Zeitpunkt der Gutschrift abzuführen, sondern erst dann, wenn der Arbeitslohn zur Auszahlung gelangt.

· Schuldner der bezahlten Arbeitsfreistellung ist der Arbeitgeber. Als Eigentümer erfasst er die erworbenen Investment-Anteile auf der Aktivseite seiner Bilanz im Finanzanlagevermögen.

· Der Arbeitgeber hat auf der Passivseite seiner Bilanz eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand zu bilden.

· Das Modell Zeit-Wertpapier führt zu einer Bilanzverlängerung und damit formal zu einer Veränderung verschiedener Bilanzkennzahlen. Im Zuge von Unternehmensratings können jedoch die Zeit-Wertpapier-Bilanzpositionen auf Aktiv- und Passivseite unberücksichtigt bleiben, so dass ein verändertes Rating ebenso wenig zu erwarten sein dürfte wie eine veränderte Beurteilung der Finanzkraft und des Kreditrahmens eines Unternehmens.


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