Rechtsanspruch Entgeltumwandlung

Seit 2001 hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeldumwandlung.

Wir informieren Ihre Arbeitnehmer in Ihrem Auftrag.
Dadurch entsteht für Sie kein Aufwand und Sie gehen Ihren arbeitsrechtlichen Pflichten voll nach.

Gleichzeitig schaffen Sie für Ihre Mitarbeiter einen deutlichen Mehrwert.



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